Photovoltaik für Privathaushalte – Vorschriften und Förderung

Die Installation einer Photovoltaik-Anlage ist nicht nur eine finanzielle Abwägung – gerade für Privatleute. Es gibt auch strukturell Vieles zu beachten und zu befolgen.

Für (private) Akteure im Photovoltaik-Bereich bieten sich durch neue Förderprogramme interessante Perspektiven.

Im Juli 2022 wurde das „Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ verabschiedet.
Seit Januar 2023 gilt:

Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das EEG 2023, enthält einige Verbesserungen und Vereinfachungen auch für diejenigen, die (Solar-)Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen. Die EEG-Vergütung muss vorab nicht beantragt werden. Der Netzbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Strom abzunehmen und nach den gesetzlichen Vorgaben zu vergüten. Voraussetzung ist aber eine Anmeldung im Marktstammdatenregister und bestimmte technische Eigenschaften der Photovoltaik-Anlage.
Eignet sich das Hausdach nicht, werden ersatzweise auch Photovoltaik-Anlagen auf Garagen, Carports oder im Garten gefördert.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG regelt seit Januar 2024 vor allem das energiesparende und nachhaltige Wärmekonzept durch den Verbau moderner Heizungen. Wir beraten Sie im Hinblick auf eine gesetzeskonforme Bauplanung und Umsetzung Ihres Energiekonzeptes.

Die bundeseigene Förderbank KfW unterstützt den Kauf von Photovoltaik-Anlagen mit zinsgünstigen Darlehen. Auch in manchen Kommunen, von Regionalverbänden oder in einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse für Photovoltaik-Anlagen oder für Batteriespeicher, wenn Sie eine Photovoltaik-Anlage anschaffen.
Falls Sie eine Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie eventuelle Fördermittel unbedingt beantragt und bewilligt haben, bevor Sie einen Vertrag beim Anlagenhersteller oder Installationsbetrieb unterschreiben.

Deshalb sollten Sie am besten im Rahmen einer Beratung durch einen Fachbetrieb die baulichen Voraussetzungen prüfen (lassen). In den meisten Bundesländern ist für kleinere Photovoltaikanlagen, die an oder auf Gebäuden installiert werden, keine Baugenehmigung erforderlich. Es sei denn, es gibt Vorgaben zum Denkmalschutz oder örtliche Bebauungspläne, die etwas anderes besagen. Zur Sicherheit sollten Sie sich vorab bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die jeweils geltenden Vorschriften erkundigen.

Legen Sie vorab Kriterien für Ihre Solaranlage fest: Wie groß kann die Anlage werden? Wie viel Strom soll sie erzeugen? Wie viel darf sie kosten? Dabei sollten Sie nicht nur Ihren aktuellen Stromverbrauch berücksichtigen, sondern auch gleich überlegen, ob Sie den selbst produzierten Strom in Zukunft vielleicht auch für Wärmeanwendungen (Warmwasser, Wärmepumpe) oder die Ladung eines Elektroautos nutzen möchten.

Wenn Sie sich unsicher sind, klären wir diese Fragen in einem Beratungstermin vor Ort gemeinsam mit Ihnen. Wir kümmern uns auch um die Anträge auf Förderung und Einspeisung.
Melden Sie sich gerne bei uns.

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